Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.09.2015 - 2 UF 109/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42952
OLG Hamburg, 01.09.2015 - 2 UF 109/15 (https://dejure.org/2015,42952)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.09.2015 - 2 UF 109/15 (https://dejure.org/2015,42952)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. September 2015 - 2 UF 109/15 (https://dejure.org/2015,42952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,42952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 49 FamFG, § 214 FamFG, § 1 Abs 2 S 1 GewSchG
    Gewaltschutzsache: Aufhebung einer einstweiligen Anordnung bei persönlicher Kontaktaufnahme eines Antragstellers mit dem Antragsgegner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Gewaltschutzanordnung nach einem freiwilligen nächtlichen Zusammentreffen der Beteiligten des Gewaltschutzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewSchG § 1
    Aufhebung einer Gewaltschutzanordnung nach einem freiwilligen nächtlichen Zusammentreffen der Beteiligten des Gewaltschutzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-frobel.de (Kurzinformation)

    Kein Beschluss auf Vorrat: Gerichtlich erlassene Gewaltschutzanordnungen sind beidseitig einzuhalten

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.com (Entscheidungsbesprechung)

    Gewaltschutz = Einbahnstraße

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 989
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 02.05.2005 - 16 UF 53/05

    Gewaltschutzmaßnahme: Herausgabe der gerichtlichen Anordnung nach Aussöhnung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.09.2015 - 2 UF 109/15
    So hat auch das Kammergericht Berlin ausdrücklich entschieden, dass mit einer Versöhnung der Anlass für die Anordnung einer Gewaltschutzmaßnahme entfällt und der Titel herauszugeben ist (Entscheidung vom 2.5.2005, Az. 16 UF 53/05, FamRZ 2006, 49).
  • KG, 16.10.2023 - 3 UF 35/23

    Gewaltschutzgesetz-Anordnung bei freiwilligem gemeinsamem Urlaub

    Eine Aufrechterhaltung der Anordnung "auf Vorrat" kommt nicht in Betracht (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 1. September 2015, 2 UF 109/15, BeckRS 2016, 2213 mit zustimmender Anmerkung von Giers, NZFam 2016, 283 ; in diesem Sinne auch OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Oktober 2018, 13 WF 805/18, BeckRS 2018, 4196; KG, Urteil von 2. Mai 2005, 16 UF 53/05, BeckRs 2005, 6003; Schulte-Bunert in: beck-onlineGK, Stand 1. Juli 2023, § 2 GewSchG Rn. 52 sowie Krumm, FamRB 2020, 450, 454).

    Durch die einvernehmlichen Kontakte zwischen den Beteiligten hat die Antragstellerin auf den Schutz der einstweiligen Anordnung verzichtet, wodurch der Anlass für die Anordnung des Gewaltschutzbeschlusses weggefallen ist und die Antragstellerin auf Aufforderung des Antragsgegners zur Herausgabe des Titels verpflichtet gewesen wäre (vgl. KG, Beschluss vom 2. Mai 2005, a.a.O.; zustimmend OLG Hamburg, Beschluss vom 1. September 2015, a.a.O.; ebenso Althammer in: Dutta/Jacob/Schwab, FamFG, 4. Aufl. 2021, § 96 Rn. 10).

  • KG, 13.10.2023 - 3 UF 35/23
    Eine Aufrechterhaltung der Anordnung "auf Vorrat" kommt nicht in Betracht (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 1. September 2015, 2 UF 109/15, BeckRS 2016, 2213 mit zustimmender Anmerkung von Giers, NZFam 2016, 283 ; in diesem Sinne auch OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Oktober 2018, 13 WF 805/18, BeckRS 2018, 4196; KG, Urteil von 2. Mai 2005, 16 UF 53/05, BeckRs 2005, 6003; Schulte-Bunert in: beck-onlineGK, Stand 1. Juli 2023, § 2 GewSchG Rn. 52 sowie Krumm, FamRB 2020, 450, 454).

    Durch die einvernehmlichen Kontakte zwischen den Beteiligten hat die Antragstellerin auf den Schutz der einstweiligen Anordnung verzichtet, wodurch der Anlass für die Anordnung des Gewaltschutzbeschlusses weggefallen ist und die Antragstellerin auf Aufforderung des Antragsgegners zur Herausgabe des Titels verpflichtet gewesen wäre (vgl. KG, Beschluss vom 2. Mai 2005, a.a.O.; zustimmend OLG Hamburg, Beschluss vom 1. September 2015, a.a.O.; ebenso Althammer in: Dutta/Jacob/Schwab, FamFG, 4. Aufl. 2021, § 96 Rn. 10).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht